- Summenausgleich
- in der ⇡ Feuer-Sachversicherung und in verwandten Sachversicherungen die Vereinbarung, dass überschießende Versicherungssummen einzelner Positionen (positive Differenzen zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert) zum Ausgleich bzw. zur Minderung der Unterversicherung anderer Positionen herangezogen werden können.
Lexikon der Economics. 2013.